SaaS-Lösungen bieten Unternehmen enorme Flexibilität, bergen aber auch besondere Herausforderungen beim Thema Datenschutz. Der Beitrag beleuchtet, wie SaaS-Anbieter rechtssicher agieren, Risiken minimieren und die Anforderungen der DSGVO erfüllen können mit einem besonderen Blick auf die Empfehlungen der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz.
Software-as-a-Service, kurz SaaS, ist ein beliebtes Modell zur Bereitstellung von Anwendungen über die Cloud. Statt Software lokal zu installieren, greifen Unternehmen über das Internet auf SaaS-Lösungen zu. Die Vorteile liegen in der Flexibilität, Skalierbarkeit und der geringeren IT-Infrastruktur. Doch die Speicherung der Daten auf externen Servern bringt neue datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich.
Beim Thema Datenschutz und SaaS geht es vor allem darum, wie personenbezogene Daten verarbeitet, gespeichert und gesichert werden. SaaS-Anbieter verarbeiten häufig sensible Informationen – z. B. Kundendaten, Gesundheitsdaten oder interne Geschäftsprozesse. Ohne geeignete Sicherheitsmaßnahmen besteht das Risiko unbefügter Zugriffe, Datenverluste oder Übermittlungen in unsichere Drittländer.
Die DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz warnt insbesondere vor fehlenden Vereinbarungen zur Datenverarbeitung und unklaren Verantwortlichkeiten zwischen Anbieter und Nutzer.
Datenschutz und Datensicherheit beginnen mit grundlegenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), wie sie in der DSGVO gefordert sind. Dazu zählen:
Alle Daten sollten sowohl bei der Übertragung als auch im Ruhezustand verschlüsselt werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern – gängige Standards sind TLS für die Übertragung und AES für die Speicherung.
Zusätzlich zum Passwort wird eine zweite Sicherheitsstufe benötigt, etwa ein Einmal-Code per App oder biometrische Bestätigung, um die Identität des Nutzers zuverlässig zu verifizieren.
Nutzer erhalten nur Zugriff auf die Daten und Funktionen, die sie für ihre Aufgaben benötigen – das minimiert Risiken und erhöht die Datensicherheit im System.
Durch kontinuierliche Updates und das Schließen bekannter Sicherheitslücken bleiben Systeme vor aktuellen Bedrohungen geschützt und DSGVO-konform.
Alle Zugriffe und sicherheitsrelevanten Vorgänge werden dokumentiert und überwacht, um im Ernstfall schnell reagieren und Sicherheitsvorfälle nachvollziehen zu können.
Diese Maßnahmen müssen an den jeweiligen Anwendungsfall und das Risiko angepasst werden, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten.
Wo die Daten gespeichert werden, spielt eine zentrale Rolle. Server in der EU bieten rechtlich mehr Sicherheit, da hier die DSGVO direkt gilt. Anders sieht es bei der Datenübermittlung in sogenannte Drittländer wie die USA aus.
Zwar wurde das „Privacy Shield“-Abkommen zwischen der EU und den USA gekippt, aber der aktuelle Angemessenheitsbeschluss („EU-US Data Privacy Framework“) erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung – allerdings nur, wenn der SaaS-Anbieter zertifiziert ist.
Die DGD empfiehlt: Setzen Sie nach Möglichkeit auf Anbieter mit Servern in der EU oder klären Sie vertraglich alle Aspekte der Datenübermittlung.
SaaS-Anwendungen sollten datenschutzfreundlich konzipiert sein. Das Prinzip „Privacy by Design“ bedeutet, Datenschutz bereits bei der Entwicklung von Software mitzudenken. „Privacy by Default“ verpflichtet Anbieter, standardmäßig nur so viele Daten zu erfassen und zu speichern, wie unbedingt notwendig.
Wichtige Aspekte sind:
SaaS-Anwendungen sollten so vorkonfiguriert sein, dass standardmäßig nur datensparsame und sichere Optionen aktiv sind – ohne dass Nutzer erst manuell nachjustieren müssen.
Einwilligungen zur Datenverarbeitung müssen einfach verständlich und jederzeit widerrufbar sein – idealerweise über übersichtliche Menüs und klare Sprache.
Nutzer sollten leicht nachvollziehen können, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden – klar strukturierte und verständlich formulierte Hinweise sind dafür unerlässlich.
Sowohl für SaaS-Anbieter als auch für Unternehmen, die SaaS nutzen, kann die Einbindung eines Datenschutzbeauftragten entscheidend sein. Dieser unterstützt bei:
Ein Datenschutzbeauftragter bewertet, ob potenzielle SaaS-Anbieter die Anforderungen der DSGVO erfüllen und empfiehlt geeignete Lösungen.
Er stellt sicher, dass AV-Verträge alle relevanten Punkte wie Zweck, Umfang der Verarbeitung und Sicherheitsmaßnahmen rechtskonform regeln.
Er prüft regelmäßig, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen angemessen sind und führt Datenschutz-Folgenabschätzungen durch, wenn nötig.
Der Datenschutzbeauftragte sensibilisiert Mitarbeitende durch Schulungen und schafft ein grundlegendes Verständnis für Datenschutzanforderungen im SaaS-Kontext.
Gerade in komplexen Cloud-Umgebungen hilft der Datenschutzbeauftragte, rechtliche Grauzonen zu vermeiden.
Ein zentraler Aspekt ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zwischen Unternehmen und SaaS-Anbieter. Darin müssen Punkte wie der Zweck der Datenverarbeitung, die Art der Daten, Sicherheitsmaßnahmen, Verantwortlichkeiten und Kontrollrechte geregelt sein.
Zusätzliche Empfehlungen der DGD:
Im Vertrag sollte klar definiert sein, wie lange personenbezogene Daten gespeichert werden und wann sowie wie sie ordnungsgemäß gelöscht werden.
Es muss vertraglich festgelegt sein, dass sämtliche Daten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sicher zurückgegeben oder endgültig gelöscht werden.
Eine klare Haftungsverteilung schützt beide Seiten im Falle eines Datenschutzvorfalls und schafft Rechtssicherheit.
Der SaaS-Anbieter sollte offenlegen, welche Subunternehmen Zugriff auf Daten haben, und diese in den AV-Vertrag einbeziehen.
SaaS und Datenschutz müssen kein Widerspruch sein – im Gegenteil: Moderne SaaS-Lösungen können bei richtiger Umsetzung sogar zur Sicherheit und Effizienz von Unternehmen beitragen. Entscheidend ist, dass Anbieter wie Nutzer ihre Verantwortung erkennen und Maßnahmen treffen, um Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen.
Die DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz bietet praxisnahe Unterstützung, um Risiken zu minimieren, DSGVO-Vorgaben einzuhalten und langfristig Vertrauen bei Nutzern und Partnern aufzubauen.
Wer als SaaS-Anbieter oder Nutzer die Empfehlungen der DGD ernst nimmt, organisatorische Maßnahmen trifft und klare Vereinbarungen schließt, schafft eine stabile Grundlage für den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten – und nutzt die Vorteile von Software-as-a-Service in vollem Umfang.
„Privacy by Design“ bedeutet, dass Datenschutzbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen von Beginn an in die SaaS-Lösung integriert werden. SaaS-Anbieter sollten schon bei der Entwicklung sicherstellen, dass die Verarbeitung ihrer Daten den Anforderungen des Datenschutzes entspricht – inklusive datenschutzfreundlicher Grundeinstellungen.
Ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission bestätigt, dass ein Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Für SaaS-Anbieter mit Servern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (z. B. in den USA) ist dies wichtig, um einen rechtmäßigen und sicheren Datentransfer zu gewährleisten.
Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar sein. Nutzer sollten über den Zweck der Datenverarbeitung sowie über ihre Rechte in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufgeklärt werden. Die Möglichkeit zur Änderung meiner Cookie-Einstellungen gehört ebenfalls dazu.
Eine sichere Cloud-Lösung muss technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, etwa Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen und Monitoring. Der Serverstandort sowie Vereinbarungen mit Cloud-Anbietern – etwa zur Datenverarbeitung und zur Übermittlung an Drittländer – müssen eindeutig geregelt sein.
„Privacy by Default“ verlangt, dass SaaS-Anwendungen standardmäßig so konfiguriert sind, dass nur die für den jeweiligen Anwendungsfall notwendigen Daten erhoben und verarbeitet werden. Die Grundeinstellungen müssen datenschutzfreundlich sein und den Schutz sensibler Daten sicherstellen.